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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 3/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Rathaus

In öffentliche Abfallkörbe dürfen nur Kleinabfälle, wie Fahrscheine, Obstreste, Zigarettenschachteln u. ähnliches eingeworfen werden.

Das Einwerfen von anderen Abfällen, insbesondere Haus- und Gewerbemüll oder Wertstoffe ist verboten!

In der Polizeiverordnung der Stadt Dahlen heißt es im § 16 Absatz 2 wörtlich: „Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. Die Wiederherstellung der Ordnung und Sauberkeit nach der Entleerung der Mülltonnen und Papiertonnen sowie der Einsammlung der gelben Säcke, der Sperrmüll- sowie Elektro- und Elektronikgroßgerätesammlungen und Schrottsammlungen ist Sache des jeweiligen Grundstückseigentümers. Diese hat spätestens einen Tag nach der entsprechenden Aktion zu erfolgen.“

Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 € geahndet werden.