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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Anhörungstermin Flurbereinigung Falkenhain

Teilnehmergemeinschaft

Falkenhain

Der Vorstandsvorsitzende

Flurbereinigung:

Falkenhain

Gemeinde:

Lossatal

Aktenzeichen:

846.167- 290051

Ladung

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Falkenhain lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Flurbereinigungsverfahren (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem

Anhörungstermin zur Bekanntgabedes Flurbereinigungsplans gemäß § 59 FlurbG

ein.

Versammlungsort:

Aula der Oberschule im Lossatal

Karl-Haupt-Straße 3

Lossatal, OT Falkenhain

Versammlungsbeginn:

Donnerstag, den 20. März 2025

um 17.00 Uhr

für die Grundbücher

Falkenhain 1 bis 389

Donnerstag, den 20. März 2025

um 18.00 Uhr

für die Grundbücher

Falkenhain 412 bis 887

Voigtshain 27 bis 146

alle neu anzulegenden Grundbuchblätter

(nummeriert ab 90001 ff.)

Tagesordnung:

I.

Bericht zum Stand des Verfahrens

II.

Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans

III.

Information über den weiteren Verfahrensablauf

IV.

Allgemeine Aussprache

Auslegung

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Unterlagen ausgelegt:

Textteil zum Flurbereinigungsplan mit Anlagen

Nachweis des alten Bestandes (Bestandskarte alt)

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen

Nachweis des neuen Bestandes (Abfindungskarte)

Verzeichnis der neuen Flurstücke

Regelung der Beitragspflicht zu den Ausführungskosten (Beitragskarte)

einschlägige Vorstandsbeschlüsse

Einzelnachweise je Besitzstand

Dauer der Auslegung:

vom 10. März 2025 bis einschließlich 04. April 2025

Ort der Auslegung:

Teilnehmergemeinschaft Falkenhain

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Dienstgebäude des Vermessungsamtes

Zimmer 305 (Dachgeschoss)

Leipziger Straße 67 in 04552 Borna

während der Dienstzeiten:

Montag

08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch

08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag

08.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr

Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.

Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme bei der Teilnehmergemeinschaft stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Buchholz, und die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Nora Junghans, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

E-Mail:

michael.buchholz@lk-l.de

nora.junghans@lk-l.de

Telefon:

03433 241-1561

03433 241-1538

sowie in der

Gemeindeverwaltung Lossatal

Karl-Marx-Straße 14

in Lossatal, OT Falkenhain

zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten

Montag

09.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

09.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag

09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag

09.00 – 12.00 Uhr

Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist, zugestellt.

Im Verfahrensgebiet wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen durchgeführt.

Auf Wunsch und nach Terminvereinbarung mit der stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden kann die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle erläutert werden.

Die Abmarkung der Abfindungsgrenzen außerhalb der Ortslage erfolgt nach dem Eintritt der Rechtskraft des Flurbereinigungsplans durch die Teilnehmergemeinschaft.

Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen. In diesem heißt es:

„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …“

Für Fragen zum Flurbereinigungsplan stehen wir Ihnen während des Anhörungstermins gern zur Verfügung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich bei der

Teilnehmergemeinschaft Falkenhain

oder

Landratsamt Landkreis Leipzig

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

Stauffenbergstraße 4

04552 Borna

04552 Borna

oder zur Niederschrift bei der

Teilnehmergemeinschaft Falkenhain

beim Landratsamt Landkreis Leipzig

Vermessungsamt

Leipziger Straße 67

04552 Borna

sowie beim

Landratsamt Landkreis Leipzig

Landratsamt Landkreis Leipzig

Stauffenbergstraße 4

Vermessungsamt

04552 Borna

Sachgebiet Ländliche Neuordnung

Leipziger Straße 67

04552 Borna

oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.

Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.

Borna, den 22. Januar 2025

gez.: Michael Buchholz
Vorstandsvorsitzender