zu der nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Großböhla
am 13.04.2023, 19:00 Uhr,
in der Bauernstube Großböhla
werden hiermit alle Eigentümer von bejagbaren Flächen der Gemarkungen Großböhla und Kleinböhla recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung | |
| 2. | Bericht des Vorstandes | |
| 3. | Aussprache zum Bericht | |
| 4. | Beschlussvorlagen: | |
| 1. | Investitionen | |
| 2. | Verwendung des Pachtertrages | |
| 3. | Verfügung des Vorstandes über Kassenmittel | |
| 4. | Aufwandsentschädigung für die Betreuung von Lebendfallen | |
| 5. | Wahl des Vorstandes | |
| 5. | Beschlussfassung | |
| 6. | Schlusswort | |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.