Bekanntmachung der Absicht zur Teileinziehung eines Weges
Es ist beabsichtigt, den nachfolgend näher beschriebenen, in der Gemarkung Großböhla verlaufenden, Feldweg hinsichtlich seines Benutzungszweckes teileinzuziehen. Der Weg, dessen asphaltierte Wegedecke im Rahmen des Maßnahmenprogramms Touristischer Radwegebau im Landkreis Nordsachsen als Gemeinschaftsmaßnahme der Großen Kreisstadt Oschatz mit der Stadt Dahlen zum Ende des Jahres 2024 hergestellt worden ist, soll künftig für die Benutzung durch Radfahrer und Fußgänger zur Verfügung stehen. Darüber hinaus werden für die Bewirtschaftung der anliegenden Ackerflächen auch Landwirtschaftsfahrzeuge zugelassen.
Beschreibung
Bisher gewidmet als Feldweg, eingestuft in der Straßenklasse der öffentlichen Feld- und Waldwege unter der Bezeichnung „Merkwitzer Weg-Spitze"; betrifft das Flurstück 445/1 der Gemarkung Großböhla (Länge: 300m; VNK 7388022 (S29) bis NNK 7488003 (Gemarkungsgrenze Großböhla/Merkwitz)).
Erläuterung
Durch die Teileinziehung erhält der Weg die Eigenschaft eines beschränkt- öffentlichen Weges. Damit wird er nur noch für den Nutzerkreis Radfahrer, Fußgänger und Landwirtschaftsfahrzeuge (hier für die Bewirtschaftung der wegbegleitenden Ackerflächen) zur Verfügung stehen. In östlicher Richtung wird der Weg durch den in der Baulast der Großen Kreisstadt Oschatz liegenden Wegeabschnitt „Feldweg am Sportplatz Merkwitz" ergänzt. Auch für diesen Abschnitt wird die Teileinziehung derzeit durch die Große Kreisstadt Oschatz vorbereitet.
Einsichtnahme
Die Unterlagen für die Teileinziehung können während der Öffnungszeiten
| • | Montag & Freitag: Nur mit Terminvereinbarung |
| • | Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 16:00 Uhr |
| • | Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr & 13:30 – 18:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen, Zimmer 9, eingesehen werden. Für die Dauer der Veröffentlichung vom 09.04. – 09.07.2025 können Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Dahlen vorgebracht werden.