Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Traditions- und Lagerfeuer laut Polizeiverordnung § 18 Abs. 1 meldepflichtig sind. Wir bitten Sie deshalb, die Oster- und Brauchtumsfeuer der Stadt Dahlen, als örtliche Ordnungsbehörde, schriftlich oder per E-Mail (info@rathaus-dahlen.de) fristgerecht anzuzeigen. Ein Formular dazu finden Sie unter: www.heidestadt-dahlen.de, unter Anträge und Formulare.