Sehr geehrte Steuerpflichtige!
Zum 15.05.2023 sind wieder zur Zahlung fällig:
- die II. Quartalsrate der Grundsteuer A und B
- die II. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlung
Für die Grund- und auch die Gewerbesteuer entnehmen Sie die fälligen Beträge bitte dem letzten Ihnen zugegangenen Steuerbescheid. Diesen könnten sie bereits 2021 (bei Gewerbesteuern) oder noch eher (bei Grundsteuern, wenn keine Änderung erfolgte) erhalten haben.