Landratsamt
Landkreis Leipzig
Vermessungsamt
| Flurbereinigung | Frauwalde |
| Gemeinde/Stadt | Lossatal und Dahlen |
| Landkreise: | Leipzig und Nordsachsen |
| Aktenzeichen: | 10163-846.168-290021 (MTL/FN 1) |
Ladung
Das Landratsamt Landkreis Leipzig lädt die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung (§ 10 Nr. 2 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]) einschließlich der Inhaber von Rechten und Lasten an diesen Grundstücken oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem
Anhörungstermin zur 4. Änderung des
Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 i.V.m. § 60 FlurbG
ein.
| Versammlungsort: | Landratsamt Landkreis Leipzig |
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| Vermessungsamt |
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| Raum 107 |
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| Leipziger Straße 67 |
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| 04552 Borna |
| Versammlungsbeginn: | 12. Juni 2025 um 09.00 Uhr |
| Tagesordnung: | |
| I. | Anhörungstermin zur 4. Änderung des Flurbereinigungsplans |
| II. | Information über den weiteren Verfahrensablauf |
| III. | Allgemeine Aussprache |
Die hier veröffentlichte Einladung richtet sich an alle Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens, um Ihnen die Information zukommen zu lassen, dass der Plan nach § 41 FlurbG - nach einem stattgegebenen Widerspruch - dahingehend geändert wird, dass der Ausbau des Doktorweges im Bereich des Flurstückes Nr. 354/1 entfällt.
Die darüber hinaus von der 4. Änderung mit Änderungen an ihrem ganz konkreten Besitzstand betroffenen Besitzstände werden in einem persönlichen Schreiben über die sie betreffenden Änderungen informiert.
Auslegung
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Unterlagen ausgelegt:
| Dauer der Auslegung: | Donnerstag, den 29. Mai 2025 bis einschließlich Donnerstag, den 26. Juni 2025 |
| Ort der Auslegung: | Landratsamt Landkreis Leipzig |
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| Vermessungsamt |
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| Zimmer 304 |
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| Leipziger Straße 67 in Borna |
zu den nachfolgend aufgeführten Zeiten
| Montag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Eine Auslegung in weiteren Kommunen und Städten erfolgt nicht.
Um einen reibungslosen Ablauf der Einsichtnahme zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, telefonisch oder per E-Mail vorab einen Termin abzustimmen.
Für die Terminvergabe zur Einsichtnahme im Landratsamt stehen Ihnen der Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Buchholz und die Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Frau Nora Junghans, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
| E-Mail: | michael.buchholz@lk-l.de | nora.junghans@lk-l.de |
| Telefon: | 03433 241-1561 | 03433 241-1538 |
Auf § 134 Abs. 1 FlurbG wird hingewiesen.
In diesem heißt es:
„Versäumt ein Beteiligter einen Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist; …
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Nachtrag (4. Änderung) zum Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin (§ 59 FlurbG i.V.m. § 10 AGFlurbG) Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Hausanschrift:
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
oder zur Niederschrift beim
| Landratsamt Landkreis Leipzig | Landratsamt Landkreis Leipzig |
| Stauffenbergstraße 4 | Vermessungsamt |
| 04552 Borna | Sachgebiet Ländliche Neuordnung |
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| Leipziger Straße 67 |
|
| 04552 Borna |
oder in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3a Absatz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Absatz 5 des Onlinezugangsgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Möglichkeit zur Übermittlung einer elektronisch signierten Erklärung mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 2d VwVfG) besteht nicht.
Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.
Borna, den 16. April 2025