Zum 1. Mai treten in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben bei der Beantragung von hoheitlichen Dokumenten in Kraft. Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder ausschließlich in digitaler Form verwendet werden. Diese Änderung betrifft alle Ausweisdokumente wie Pässe und Personalausweise.
Die Lichtbilder können in den Behörden oder bei zertifizierten Fotografen hergestellt werden. Dabei werden die digitalen Passbilder des Fotografen in einer sicheren Cloud hochgeladen und bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes durch die Behörde abgerufen. Ziel der durchgehenden Digitalisierung ist es, die Sicherheit und Qualität biometrischer Fotos zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern.
Die Stadt Dahlen bietet ab 1. Mai 2025 die Lichtbilderstellung als Dienstleistung im Einwohnermeldeamt an. Der entsprechende Lichtbildautomat wird in den kommenden Tagen durch die Bundesdruckerei aufgestellt und angeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings noch nicht verlässlich gesagt werden, ob die Bundesdruckerei die flächendeckende Aufstellung der Automaten bis zum 1. Mai abgeschlossen hat und die damit verbundene Abschaltung der Nutzung von Passbildern auf Fotopapier abgeschlossen ist. Die Aufnahme der Passbilder im Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig.
Für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gilt: sie können bis 30. April 2025 ihre Ausweisdokumente wie gewohnt mit mitgebrachten Passbildern beantragen. Ab dem 1. Mai muss es ein digitales biometrisches Bild sein, das entweder in der Behörde oder beim Fotografen erstellt und von dort an die Behörde übermittelt wird.