Folgende Änderung wird beschlossen:
Im § 8 werden die Absätze 1 und 4 wie folgt geändert:
(1) Der Jagdvorstand besteht aus 7 Personen. Der Jagdvorstand wählt einen Vorsitzenden (Jagdvorsteher).
(4) Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes durch Tod oder Rücktritt bzw. ist ein Mitglied des Jagdvorstandes an der Ausübung seines Amtes durch Krankheit oder sonstige Abwesenheit verhindert, so ist der Jagdvorstand mit 5 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig und für eine etwa verbleibende Amtszeit weiterhin arbeitsfähig.
Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.
Börln/Bortewitz, den 29.03.2023
Matthias Löwe
Notjagdvorstand
Öffentlich bekannt gemacht: Amtsblatt „Dahlener Nachrichten“ Ausgabe 6/2023 vom 14.06.2023