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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung der Jagdgenossenschaft Börln / Bortewitz vom 20.05.2015

Folgende Änderung wird beschlossen:

Artikel 1

Im § 8 werden die Absätze 1 und 4 wie folgt geändert:

(1) Der Jagdvorstand besteht aus 7 Personen. Der Jagdvorstand wählt einen Vorsitzenden (Jagdvorsteher).

(4) Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes durch Tod oder Rücktritt bzw. ist ein Mitglied des Jagdvorstandes an der Ausübung seines Amtes durch Krankheit oder sonstige Abwesenheit verhindert, so ist der Jagdvorstand mit 5 Vorstandsmitgliedern beschlussfähig und für eine etwa verbleibende Amtszeit weiterhin arbeitsfähig.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.04.2023 in Kraft.

Börln/Bortewitz, den 29.03.2023

Matthias Löwe

Notjagdvorstand

Öffentlich bekannt gemacht: Amtsblatt „Dahlener Nachrichten“ Ausgabe 6/2023 vom 14.06.2023