Werte Einwohner und Steuerpflichtige!
Wir möchten an dieser Stelle wieder an den Zahltermin 01.07.2023 erinnern, an dem fällig werden
| - | die Grundsteuer A und B für alle Jahreszahler |
| - | die Pachten für Gärten, Garagen und sonstige Flächen |
| - | die Zweitwohnungssteuer |
Für dieses Jahr gibt es bei keinen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr keine neuen Grundsteuerbescheide. Die korrekten Zahlbeträge können Sie dem letzten Bescheid vom 02.01.2020 entnehmen, der seine Gültigkeit behält bis eine Änderung eintritt.
Wenn Sie die Zahlbeträge von der Stadt abbuchen lassen, prüfen Sie bitte, ob sich Ihre Bankverbindung seit dem letzten Jahr geändert hat. Wenn ja, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular können Sie sich über die Homepage der Stadt Dahlen (www.heidestadt-dahlen.de -> Formulare -> Steuern und Finanzen) ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post, per Fax oder per Mail an die Stadt Dahlen zurückschicken. Spätester Rücksendetermin ist der 24.06.2023.