Werte Einwohner und Steuerpflichtige!
| Wir möchten an dieser Stelle wieder an den Zahltermin 01.07.2024 erinnern, an dem fällig werden: | |
| - | die Grundsteuer A und B für alle Jahreszahler, |
| - | die Pachten für Gärten, Garagen und sonstige Flächen, |
| - | die Zweitwohnungssteuer. |
Für dieses Jahr gab es grundsätzlich keine neuen Grundsteuerbescheide, nur bei Veränderungen, da ein Grundsteuerbescheid seine Gültigkeit so lange behält, bis eine Änderung eintritt. Zuletzt hatten 2020 alle einen Grundsteuerbescheid erhalten.
Wenn Sie die Zahlbeträge von der Stadt abbuchen lassen, prüfen Sie bitte, ob sich Ihre Bankverbindung seit dem letzten Jahr geändert hat. Wenn ja, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Das Formular können Sie sich über die Homepage der Stadt Dahlen (www.heidestadt-dahlen.de ⇒ Formulare ⇒ Steuern und Finanzen) ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post, per Fax oder per Mail an die Stadt Dahlen zurückschicken. Spätester Rücksendetermin ist der 21.06.2024.
Vielen Dank!