Wer eine neue Wohnung bezieht ist verpflichtet dies innerhalb von 14 Tage auf dem zuständigen Einwohnermeldeamt anzuzeigen und den Wohnsitz zu ändern. Ab sofort ist in der Stadt Dahlen die elektronische Wohnsitzanmeldung, auch eWA genannt, möglich. Das bedeutet, dass die Meldung bei Wohnsitzwechsel innerhalb Dahlens oder der Zuzug nach Dahlen, digital erfolgen und der Gang zum Einwohnermeldeamt entfallen kann. Genaue Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Dahlen.
Und so geht´s: Gerade umgezogen? Einfach online ummelden!
| Sie benötigen: | |
| • | Ausweisdokument oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und PIN |
| • | Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät |
| • | AusweisApp |
| • | Nutzerkonto, z. B. BundID |
| • | Wohnungsgeberbestätigung |
| • | Mindestalter 18 Jahre |
| Verfahren: | |
| • | Unter dem Link www.heidestadt-dahlen.de/eWA |
| • | In das Nutzerkonto einloggen |
| • | Mit dem Online-Ausweis authentifizieren |
| • | Adressdaten aktualisieren |
| • | Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Datei hochladen |
| • | Mit der AusweisApp Adresse auf dem Chip des Ausweises ändern |
| • | Adressaufkleber per Post erhalten und aufkleben. |
| Wann kann die eWA nicht genutzt werden? | |
| • | An-/Ab-/Ummeldung der Nebenwohnung |
| • | Zuzug aus dem Ausland |
| • | Abmeldung des Wohnsitzes (u.a. ins Ausland) |
| • | Mit elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) |