Die in der öffentlichen Stadtratssitzung am 25.05.2023 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes der Stadt Dahlen für die Haushaltsjahre 2023/24 wurde der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Nordsachsen angezeigt.
Mit Bescheid vom 07.06.2023 – Az. 110/Fi/092.12 – wurde die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Nordsachsen für die Haushaltsjahre 2023/2024 bestätigt.
Die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes und deren Bestätigung liegen in der Zeit vom
17.07.2023 – 25.07.2023
im Rathaus Dahlen, Markt 04, Sekretariat, 1. OG, Zimmer 05, während folgender Dienstzeiten
| montags | 09:00 – 12:00 Uhr |
| dienstags | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr |
| donnerstags | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
| freitags | 09:00 – 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Dahlen, 26.06.2023
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 25.05.2023 mit Beschluss Nr.: 36 / 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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| Haushaltsjahre | |
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| 2023 | 2024 |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 7.548.774,00 EUR | 7.968.896,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 7.900.095,00 EUR | 8.055.758,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -351.320,00 EUR | -86.862,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 55.368,00 EUR | 41.881,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 55.368,00 EUR | 41.881,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtergebnis auf | -351.320,00 EUR | -86.862,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
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| Ergebnisses aus Vorjahren auf | |||
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| aus Vorjahren auf | |||
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 210.746,00 EUR | 210.544,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -140.574 EUR | 123.682,00 EUR |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.185.748,00 EUR | 7.606.650,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 7.324.058,00 EUR | 7.480.704,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -138.310,00 EUR | 125.946,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.169.065,00 EUR | 818.609,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.908.377,00 EUR | 1.357.934,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -739.312,00 EUR | -539.325,00 EUR |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -877.622,00 EUR | -413.379,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 322.624,00 EUR | 357.847,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 437.624,00 EUR | 467.847,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -115.000,00 EUR | -110.000,00 EUR |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.516.348,00 EUR | -523.379,00 EUR |
| festgesetzt. | |||
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
| wird auf | 0,00 EUR | 4.400.000,00 EUR |
festgesetzt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 1.400.000,00 EUR | 1.400.000,00 EUR |
festgesetzt.
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 307,00 v.H. | 307,00 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420,00 v.H. | 420,00 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 390,00 v.H. | 390,00 v.H. |
Maßnahmen, die zum Teil aus Zuweisungen oder Zuschüssen Dritter finanziert werden, können erst nach Vorliegen des verbindlichen Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Die Stadt Dahlen macht vom Wahlrecht gemäß § 88b Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung Gebrauch und verzichtet auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses im Haushaltsjahr 2023 und 2024.
Stadtverwaltung Dahlen, den 26.06.2023