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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 8/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Information aus der Stadtkasse

III. Quartalsraten der Grundsteuer / Gewerbesteuer

Sehr geehrte Steuerpflichtige!

Zum 15.08.2023 sind wieder zur Zahlung fällig:

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die III. Quartalsrate der Grundsteuer A und B

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die III. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlung

Für die Grund- und auch die Gewerbesteuer entnehmen Sie die fälligen Beträge bitte dem letzten Ihnen zugegangenen Steuerbescheid.

Besonderer Hinweis: Zum 15.08.2023 sind auch viele geringfügige Beträge zu Grundsteuer A und B fällig, die nur zum 15.08. eines Jahres bezahlt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtkasse