Sehr geehrte Steuerpflichtige!
Zum 15.08.2023 sind wieder zur Zahlung fällig:
| - | die III. Quartalsrate der Grundsteuer A und B |
| - | die III. Quartalsrate der Gewerbesteuervorauszahlung |
Für die Grund- und auch die Gewerbesteuer entnehmen Sie die fälligen Beträge bitte dem letzten Ihnen zugegangenen Steuerbescheid.
Besonderer Hinweis: Zum 15.08.2023 sind auch viele geringfügige Beträge zu Grundsteuer A und B fällig, die nur zum 15.08. eines Jahres bezahlt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen