Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. mit § 15 Verwaltungszustellungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwZG)
Für Herrn Robert Beuerlein, geb. 12.11.1961, wh.06712 Zeitz OT Wildenborn, Wildenborner Allee 6, sind bei der Stadtverwaltung Dahlen – Stadtkasse – Markt 4, 04774 Dahlen, folgende Schriftstücke zur Abholung hinterlegt:
Schriftstück vom 13.06.2024 mit Kassenzeichen 0100030477-MSAS240019A
Schriftstück vom 30.10.2024 mit Kassenzeichen 0100030477-MSAS240043A
Schriftstück vom 05.12.2024 mit Kassenzeichen 0100030477-MSAS240050A
Schriftstück vom 25.03.2025 mit Kassenzeichen 0100030477-MSAS250010A
Schriftstück vom 12.06.2025 mit Kassenzeichen 0100030477-MSAS250015A
Schriftstück vom 12.06.2025 mit Kassenzeichen 0100030477-MSAS250016A
Diese Schriftstücke können zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Dahlen in der Kasse der Stadtverwaltung in Empfang genommen werden.
Gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 15 Abs. 3 Satz 2 SächsVwZG gelten die Schriftstücke an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht.