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Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 8/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Hinweis der Stadtverwaltung zu geplanten Veranstaltungen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass öffentliche Veranstaltungen innerhalb des Gemeindegebiets grundsätzlich vorab bei der Stadtverwaltung anzuzeigen sind. Dies betrifft unter anderem Feste, Märkte, Vereinsveranstaltungen, kulturelle Angebote, Sportevents sowie alle weiteren Aktivitäten, die öffentlich zugänglich sind oder öffentliche Flächen nutzen.

Die Anmeldung ist notwendig, um

  • einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten,
  • Sicherheits- und Verkehrsfragen zu klären,
  • Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen zu vermeiden,
  • sowie die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Wir bitten daher alle Veranstalter – Vereine, Initiativen, Unternehmen und Privatpersonen – ihre geplanten Veranstaltungen rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor Durchführung, bei der Stadtverwaltung anzuzeigen. Das entsprechende Formular und allgemeine Informationen zum Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte unserer Internetseite und der Rubrik Anmeldung einer Veranstaltung.

Die Stadtverwaltung dankt für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.