Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 2023-1000306,Geschäftszeichen des ÖbVI: 2023-0018
Projekt: Neuordnungsverfahren Börln Verfahrensnummer N12/300681
Verfahrensabschnitt 3
Stadt Dahlen
Flurstücke: 89, 94, 101, 429, 430, 431, 432, 433, 435, 454/b, 463/a, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 744, 746, 751/1, 751/2, 754, 755, 758, 759/1, 766, 767, 768, 769, 770, 771, 772, 773, 774
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.
Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 27.09.2023 um 9:00 Uhr statt.
Treffpunkt: vor dem Grundstück Heydaer Straße 4a, 04774 Dahlen
Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.