Titel Logo
Dahlener Nachrichten - Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Dahlen
Ausgabe 9/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachungen

Antragsnummern der katasterführenden Behörde: 2023-1000306,Geschäftszeichen des ÖbVI: 2023-0018

Projekt: Neuordnungsverfahren Börln Verfahrensnummer N12/300681

Verfahrensabschnitt 3

Stadt Dahlen

Gemarkung Börln

Flurstücke: 89, 94, 101, 429, 430, 431, 432, 433, 435, 454/b, 463/a, 592, 593, 594, 595, 596, 597, 744, 746, 751/1, 751/2, 754, 755, 758, 759/1, 766, 767, 768, 769, 770, 771, 772, 773, 774

Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden.

Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 27.09.2023 um 9:00 Uhr statt.

Treffpunkt: vor dem Grundstück Heydaer Straße 4a, 04774 Dahlen

Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.

gez. Dipl.-Ing. Hans-Peter Keller
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Walter-Köhn-Straße 1d, 04356 Leipzig, Tel. 0341 5255790