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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 11/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Fachbereich 1 – Bürgerservice informiert Hundehalter aufgepasst - neue Hundehalteverordnung ab 1. Juli 2024 des Landes Brandenburgs

Ab dem 01. Juli 2024 gilt die neue Hundehalteverordnung im Land Brandenburg.

Zu den wesentlichsten Änderungen zählt der Wegfall der Rasselisten.

Die Gefährlichkeit eines Hundes leitet sich nach der neuen Hundehalteverordnung nun nicht mehr aus bestimmten Rassen („Listenhunde“) ab, sondern vom Verhalten des Hundes nach Einstufung der örtlichen Ordnungsbehörde.

Es wird jedoch ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen. Dies stellt nach dem Hundeverbringungs- und einfuhrbeschränkungsgesetz eine Straftat dar, welche mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Auch die Kategorisierung der sogenannten 40cm / 20kg – Hunde entfällt nun. Das Erbringen des Nachweises der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) fällt ebenso für diese weg und gilt nur noch bei gefährlichen Hunden.

Die neue Hundehalterverordnung sieht nun aber eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen vor – egal ob groß, klein, dünn oder dick. Alle Hunde müssen nun mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung sowie die Meldung der Mikrochipnummer aller Hunde erfolgt bei der örtlichen Ordnungsbehörde, Fachbereich 1 – Bürgerservice, SB Ordnung und Sicherheit.

Außerdem wurde in der neuen Hundehalteverordnung verankert, dass durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.