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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 11/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Aufruf Schiedsstelle

Anfang des Jahres 2025 wurden die Schiedspersonen Frau Obenaus und Frau Wolf nach jahrelanger Tätigkeit verabschiedet und aus dem Schiedsamt entlassen.

Die Stadt Doberlug-Kirchhain unterhält eine Schiedsstelle, die die Aufgabe hat, zwischen Beteiligten bestehende Streitigkeiten außergerichtlich zu schlichten. Die Schiedsstelle ist mit der Schiedsperson und einer/einem zu wählenden Stellvertreter/in zu besetzen.

Durch das Brandenburgische Schiedsstellen- und Gütestellengesetz (BbgSchGG) vom 16.12.2022 ist festgeschrieben, dass in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten vor Erhebung einer Klage bei dem Amtsgericht eine Verhandlung vor einer Schiedsstelle stattgefunden haben muss. Erst wenn die Verhandlung vor der Schiedsstelle erfolglos war, ist die Klage zulässig.

Hierbei handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, wie zum Beispiel

überhängende Zweige und Wurzeln gem. § 910 BGB,

Obstfall in Nachbars Garten gem. § 911 BGB,

Gewächse und Bäume, die zu dicht an die Grundstücksgrenze gesetzt wurden gem. § 923 BGB

sowie Ansprüche, die nach dem brandenburgischen Nachbarrecht geregelt werden.

In Strafsachen wird die Schiedsstelle als Vergleichsbehörde wegen nachfolgender Straftaten

Beleidigung

Hausfriedensbruch

Verletzung des Briefgeheimnisses

Bedrohung

leichte Körperverletzung und

Sachbeschädigung

tätig.

Darüber hinaus nehmen die Schiedsstellen eine wichtige Funktion im Täter-Opfer-Ausgleich wahr. Mit der Erhebung einer Privatklage vor dem Amtsgericht - Strafrichter - (z. B. bei einer Beleidigung) muss eine Bescheinigung über die erfolglose Sühneverhandlung beigefügt werden.

Die breitgefächerte Zuständigkeit der Schiedsstelle erfordert eine gesicherte personelle Aufstellung. Seit dem 18.12.2024 führt Herr Militzer die Schiedsstelle der Stadt Doberlug-Kirchhain allein. Im Falle seiner Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen steht derzeit kein Stellvertreter zur Verfügung. Das führt zwangsläufig zur Verzögerung und erschwert die Klageerhebung beim Amtsgericht.

Daher wirbt die Stadt Doberlug-Kirchhain erneut um die Bewerbung als stellvertretende Schiedsperson. Die stellvertretende Schiedsperson soll im Bereich der Stadt Doberlug-Kirchhain bekannt und wohnhaft sein, Integrität besitzen und fähig sein, den Streitparteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie soll über einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Tätigkeit hinreichenden Bildungsgrad und über die erforderliche Zeit verfügen. Sie soll das 25.Lebenjahr erreicht haben.

Die Schiedspersonen unterstehen der Fach- und Dienstaufsicht des Direktors des Amtsgerichts, übertragen an Richterin am Amtsgericht Gehre.

Ist das Ehrenamt einer Schiedsperson eine interessante Herausforderung für Sie? Dann bewerben Sie sich mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30.09.2025 bei der Stadt Doberlug-Kirchhain, Zentraler Service, Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung per E-Mail unter personal@doberlug-kirchhain.de einreichen.

Für Fragen steht Ihnen Frau Schötz telefonisch unter der 035322-39 111 oder per Mail unter

sina.schoetz@doberlug-kirchhain.de zur Verfügung.