Bis zum 31.12.2024 war derjenige steuerpflichtig, dem eine Aufbaute gehörte - unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden. Seit dem 01.01.2025 ist derjenige, dem ein Grundstück gehört, steuerpflichtig, selbst wenn einer anderen Person, die darauf befindliche Aufbaute gehört. So eine Konstellation findet sich zum Beispiel bei den Garagengrundstücken, die an die Eigentümer der Garage - des Aufbaus - verpachtet sind. Deren Steuerpflicht ist zum 01.01.2025 entfallen. Viele dieser Pächter zahlen mittels Dauerauftrag und bekommen in diesen Tagen die Steuer zurück überweisen. Diese Rückzahlung ist rechtmäßig, da die Stadt als Grundstückseigentümerin nunmehr steuerpflichtig ist.
Wir bitten diejenigen, die ein Garagengrundstück pachten und die Steuern für die Garage mittels Dauerauftrag zahlen, diesen zu deaktivieren. Bitte beachten Sie, die Pflicht zur Pachtzahlung bleibt unberührt."