Die Gewässerunterhaltungsbeiträge wurden bisher zusammen mit der Grundsteuer des laufenden Jahres für das vorangegangene Jahr abgerechnet. Diesen Abrechnungszeitraum stellen wir ab 01.01.2024 um. Die Gewässerunterhaltungsbeiträge werden ab kommenden Jahr jahresgleich mit der Grundsteuer abgerechnet. Aufgrund dessen werden die Beiträge in 2024 für 2 Jahre fällig - für 2023 und 2024. Ab 2025 wird dann ausschließlich das laufende Jahr abgerechnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis.