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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 13/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen vom Fachbereich Finanzservice

Ab 9. Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen prüfen, ob Name und IBAN bei Überweisungen zusammenpassen.

Leichte Unterschiede bei der Schreibweise spielen keine Rolle. Umlaute, Groß- oder Kleinschreibung sowie Sonderzeichen oder doppelte Leerzeichen sollten nicht zum Abbruch führen.

Korrekter Empfänger:

Stadt Doberlug-Kirchhain

IBAN: DE 16 180 510 00 323 020 0038

BIC: WELADED1EES

Falscher Empfänger:

Stadtverwaltung Doberlug-Kirchhain

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/ab-oktober-pflicht-banken-gleichen-name-und-iban-bei-ueberweisungen-ab-110143