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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 13/2025
Informationen aus dem Rathaus
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November-Feiertage sind besonders geschützt!!!

Der Fachbereich 1 – Bürgerservice der Stadt Doberlug-Kirchhain erinnert an den besonderen gesetzlichen Schutz der bevorstehenden stillen Feiertage im November.

Am Volkstrauertag (16.11.2025) und am Totensonntag (23.11.2025) sind Tanz- u. sonstige Veranstaltungen von 4 Uhr bis 24 Uhr verboten.

Öffentliche Sportveranstaltungen sind am Totensonntag bis 11 Uhr nicht erlaubt.

Waschanlagen sowie Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge dürfen am Volktrauertag und am Totensonntag nicht betrieben werden.

Des Weiteren gilt eine Sperrzeit für Spielhallen am Volkstrauertag und Totensonntag nach „Brandenburgischen Spielhallengesetz“ von 3 Uhr bis zum nächsten Tag 9 Uhr.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 1 - Bürgerservice, Tel.-Nr.: 035322/39130 zur Verfügung.