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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 14/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper)

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen in der Zeit vom 29.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025 an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Grundsätzlich dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2025, 0.00 Uhr bis 01.01.2026, 24.00 Uhr Feuerwerkskörper der Klasse II abgebrannt werden. Es wird gebeten, diesen Hinweis bei Silvesterfeiern zu beachten.

Sämtliche abgebrannte Feuerwerkskörper sind im Interesse der allgemeinen Sauberkeit und Ordnung und zur Aufrechterhaltung des Stadtbildes durch den Betreiber aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu beräumen.

Wir wünschen allen Bürgern und Bürgerinnen einen guten Start in´s neue Jahr 2026!

Fachbereich 1 Bürgerservice