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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 15/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper)

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen in der Zeit vom 28.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Grundsätzlich dürfen nur in der Zeit vom 31.12.2024, 0.00 Uhr bis 01.01.2025, 24.00 Uhr Feuerwerkskörper der Klasse II abgebrannt werden. Es wird gebeten, diesen Hinweis bei Silvesterfeiern zu beachten.

Sämtliche abgebrannte Feuerwerkskörper sind im Interesse der allgemeinen Sauberkeit und Ordnung und zur Aufrechterhaltung des Stadtbildes durch den Betreiber aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu beräumen.

Wir wünschen allen Bürgern und Bürgerinnen einen guten Start ins neue Jahr 2025!