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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 15/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Schutz der Sonn- und Feiertage gemäß Feiertagsgesetz des Landes Brandenburg Verbot von Sport-, Tanz- und sonstigen Veranstaltungen sowie das Betreiben von Waschanlagen

In Anbetracht der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage wird auf die Vorschriften des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) aufmerksam gemacht.

Öffentliche Sportveranstaltungen sind verboten:

-

am Vortag des Weihnachtsfestes (Heiliger Abend) ab 13:00 Uhr

Öffentliche Tanzveranstaltungen und Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind verboten:

-

am Vortag des Weihnachtsfestes (Heiliger Abend) von 13:00 Uhr bis 24.00 Uhr.

Diese Regelung gilt auch für Spielhallen.

Entgegen dem oben Angeführten, dürfen Videotheken an Sonn- und Feiertagen ab 13:00 Uhr öffnen, zudem ist das Betreiben von automatischen Waschanlagen sowie Selbstwaschanlagen für Kraftfahrzeuge am ersten Weihnachtsfeiertag (25.12.) nicht erlaubt.