Ab dem 01. Juli 2024 gilt die neue Hundehalteverordnung im Land Brandenburg.
Die neue Hundehalterverordnung sieht nun seit dem 01.07.2024 eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen vor – egal ob groß, klein, dünn oder dick. Wir berichteten im Stadtanzeiger Nr. 10/2024.
Alle Hunde müssen nun mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung sowie die Meldung der Mikrochipnummer aller Hunde erfolgt bei der örtlichen Ordnungsbehörde, Fachbereich 1 – Bürgerservice, SB Ordnung und Sicherheit. Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ab dem 1. Februar 2025 (Ende der Übergangsfrist) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.