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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 2/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Fachbereich 1 – Bürgerservice erinnert: Alle Hundehalter aufgepasst - neue Hundehalteverordnung seit 1. Juli 2024 des Landes Brandenburgs

Ab dem 01. Juli 2024 gilt die neue Hundehalteverordnung im Land Brandenburg.

Die neue Hundehalterverordnung sieht nun seit dem 01.07.2024 eine Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab einem Alter von 8 Wochen vor – egal ob groß, klein, dünn oder dick. Wir berichteten im Stadtanzeiger Nr. 10/2024.

Alle Hunde müssen nun mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Anzeige und Anmeldung der Hundehaltung sowie die Meldung der Mikrochipnummer aller Hunde erfolgt bei der örtlichen Ordnungsbehörde, Fachbereich 1 – Bürgerservice, SB Ordnung und Sicherheit. Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann ab dem 1. Februar 2025 (Ende der Übergangsfrist) mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.