Die Stadtverwaltung informiert, dass bis zum 31.03. 2023 wieder die Möglichkeit besteht Anträge für die Gewährung von Zuwendungen für Vereine und Interessengruppen bei der Stadtverwaltung Doberlug-Kirchhain zu stellen.
Die Richtlinie der Stadt Doberlug-Kirchhain für die Zuwendung an Vereine und Interessengruppen, den Antrag sowie den Verwendungsnachweis finden Sie auf der Internetseite der Stadt Doberlug-Kirchhain unter dem Reiter:
Stadtverwaltung, Ortsrecht, Richtlinien, Richtlinie der Stadt Doberlug-Kirchhain über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine und Interessengruppen.
Gern können Sie sich diesbezüglich auch an Herrn Diere (Telefonnummer: 035322 39152 oder E-Mail: michael.diere@doberlug-kirchhain.de) wenden.