Grundstückseigentümer, deren Grundstück direkt an die Kleine Elster grenzt, sind für die Unterhaltung der Uferbegrenzung selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass wenn das Grundstück z.B. mit einer Stützmauer an die Kleine Elster grenzt, ist der Grundstückeigentümer für die Instandhaltung verantwortlich. Das gleiche gilt für Uferböschungen. Die Grundstücksgrenze zur Kleinen Elster ist die Uferlinie bei Mittelwasserstand. Dieser ist bei den zuständigen Gewässerunterhaltungsverbänden zu erfragen.