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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 5/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Kleine Osterfeuer ja - aber Vorschriften beachten!

Kleine Feuer sind genehmigungsfrei. Die Größe des Holzhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Für ein kleines Osterfeuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden.

Sicherheit

Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt.

Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z. B. Igel, Jungvögel, Lurchen und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden.

Ab Waldbrandwarnstufe 3 ist das Verbrennen verboten.

Rücksichtnahme

Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden.

Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten: mindestens 100 Meter zum Wald, 50 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden.

10 goldene Regeln

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
  • Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
  • Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
  • Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
  • "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen