Kleine Feuer sind genehmigungsfrei. Die Größe des Holzhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Für ein kleines Osterfeuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden.
Sicherheit
Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt.
Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie dürfen deshalb keinesfalls direkt angezündet werden. Der Brennstoffhaufen sollte immer unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden. Dadurch wird ausgeschlossen, dass z. B. Igel, Jungvögel, Lurchen und Kriechtiere verletzt oder gar verbrannt werden.
Ab Waldbrandwarnstufe 3 ist das Verbrennen verboten.
Rücksichtnahme
Um Belästigungen der Nachbarschaft auszuschließen, dürfen Holzfeuer im Freien nur gelegentlich abgebrannt werden.
Das Feuer muss folgende Mindestabstände einhalten: mindestens 100 Meter zum Wald, 50 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden.
10 goldene Regeln