aufgrund der neuen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Doberlug-Kirchhain, welche mit Veröffentlichung am 12.07.2023 in Kraft tritt, wurden auch die Friedhofsunterhaltungsgebühren angepasst. Künftig erhalten Sie die Bescheide zu den jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren erst im 4. Quartal.
Bitte überweisen Sie die entsprechenden Gebühren nicht vorab, ohne dass Sie den Bescheid dazu erhalten haben.
Die neue Friedhofssatzung und die neue Friedhofsgebührensatzung finden Sie in diesem Amtsblatt. Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Weiterhin möchte die Friedhofsverwaltung der Stadt Doberlug-Kirchhain nochmals darauf hinweisen, auf den Urnengemeinschaftsanlagen - mit Schrifttafel – keine Blumengebinde, Kränze, Vasen, Kerzen oder anderen Grabschmuck abzulegen.
Laut § 15 Abs. 5 der Friedhofssatzung der Stadt Doberlug-Kirchhain ist lediglich das Ablegen einer einzelnen Blume direkt auf der Grabtafel zu besonderen Anlässen gestattet.
Eine Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gemeinschaftsanlage durch die Friedhofsmitarbeiter der Stadt Doberlug-Kirchhain kann nur gewährleistet werden, wenn oben Genanntes an dem dafür vorgesehenen Randstreifen abgelegt wird. Bitte entsorgen Sie Ihre Blumen ordnungsgemäß in Eigenverantwortung.
Wir bitten um Ihr Verständnis!