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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 7/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Strukturwandel zum Anfassen: Vorstellung des Teilhabefonds in der Lausitz



Der Lausitzer Strukturwandel gewinnt zunehmend an Dynamik. Um diesen Prozess weiter voranzubringen und sicherzustellen, dass viele Bürger von den Chancen profitieren, wird am 29. April der erste Aufruf für den neu aufgelegten Teilhabefonds Brandenburg gestartet. Dieser Fonds unterstützt innovative Projekte, die den Strukturwandel in der Region vorantreiben möchten. Die Finanzierung erfolgt aus dem „Stark-Programm“ des Bundes. Damit werden Projekte gefördert, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.

Ob Infotage oder Schulausflüge, Workshops oder die Öffentlichkeitsarbeit von potenziellen Existenzgründern, ob Honorare oder Mietkosten für Räume und Equipment bei Veranstaltungen: Vieles kann im Rahmen von Projekten mit Strukturwandelbezug gefördert werden, um die Vielfalt des Zusammenlebens in der brandenburgischen Lausitz zu stärken.

Gut vier Millionen Euro stehen dafür bis Ende 2027 zur Verfügung. Pro Projekt können maximal bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden, bei einem Eigenanteil von zehn Prozent. Der Ideenwettbewerb findet jährlich statt, wobei jeweils mehrere Projekte gewinnen können.

Beim heutigen Startschuss in Cottbus sagte die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider: „Die Lausitz wandelt sich. Aber dieser Wandel, der der Region viele Chancen bietet, gelingt nur gemeinsam mit den Lausitzerinnen und Lausitzern! Wir können noch so viele Milliarden Euro in die Hand nehmen und Großinvestitionen anschieben: Nur mit den Menschen, die den Wandel mitgestalten, werden wir auf Dauer Erfolg haben. Daher ist mir der neue Teilhabefonds so wichtig. Mit der Millionen-Förderung kann der Strukturwandel in vielen kleinen Projekten überall in der Lausitz erlebbar gemacht werden. Bei Projekttagen von Schulen oder Veranstaltungen von Dorfgemeinschaften kann gezeigt werden, wie unsere Investitionen für Wirtschaftsansiedlungen, Wissenschaft und Infrastruktur ineinandergreifen und vor allem: wie die Menschen in der Lausitz davon profitieren. Ich freue mich über eine breite Beteiligung und viele kreative Ideen für unsere Lausitz.“

„Der Teilhabefonds ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Lausitz“, betont Heiko Jahn, Geschäftsführer der Wirtschaftsregion Lausitz. Bei der Gesellschaft ist der Teilhabefonds angesiedelt. „Er bietet eine einzigartige Gelegenheit für engagierte Bürger, ihre Ideen und Initiativen zur positiven Entwicklung der Region einzubringen.“

Bis zum 14. Juni 2024 können Projektideen eingereicht werden. Im Zeitraum vom 1. bis 5. Juni wählt die Jury die Projekte aus. Im Lauf des dritten Quartals 2024 findet eine öffentliche Prämierungsveranstaltung statt.

Angesprochen wird die Mitte der Gesellschaft, insbesondere Vereine, Verbände, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, die innovative Ideen und Projekte zur Gestaltung des Strukturwandels in der Lausitz vorantreiben möchten. Entsprechend ist der Wettbewerb in die drei Kategorien Kinder und Jugendliche, Zivilgesellschaft und Existenzgründer unterteilt.

Eine Jury aus Vertretern der beteiligten Landkreise, Kommunen, dem Bundesministerium für Wirtschafts- und Klimaschutz, der Landesregierung, Kinder- und Jugendorganisationen sowie der Kammern und weiterer Akteure trifft die Entscheidung über die Gewinnerprojekte.

Um für eine Förderung in Betracht zu kommen, müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Projekte können ausschließlich in den von Kohleausstieg betroffenen Gebieten in der brandenburgischen Lausitz realisiert werden, darunter fallen Cottbus sowie die Landkreise Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße. Die Umsetzung der Projektidee darf erst nach Bekanntgabe der finanziellen Unterstützung realisiert werden, muss im Jahr 2024 beginnen und bis spätestens 28. Februar 2025 abgeschlossen und abgerechnet sein. Dabei dürfen investive Maßnahmen ein Viertel der Gesamtsumme nicht überschreiten.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Das bedeutet: Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kammern, Stiftungen und soziale Träger sowie natürliche Personen über 18 Jahre in der Vorgründungsphase können ihre Ideen einreichen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kommunen, Unternehmen (außer gemeinnützige gGmbH) sowie politische Parteien und Wählergruppen. Die vollständigen Teilnahmebindungen sind auf der Webseite www.wirtschaftsregion-lausitz.de/strukturentwicklung-lausitz/relevante-foerderangebote/ zu finden. Es handelt sich um ein reines Online-Verfahren. Fragen zum Wettbewerbsaufruf richten Sie bitte per E-Mail an: teilhabefonds@wirtschaftsregion-lausitz.de

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2024

Wirtschaftsregion Lausitz GmbH
Ingvil Schirling
Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit