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Stadtanzeiger - Amtsblatt der Stadt Doberlug-Kirchhain
Ausgabe 7/2026
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Fachbereich Finanzservice

Hunde sind sprichwörtlich der beste Freund des Menschen. Doch ihre Haltung ist mit Pflichten verbunden. Wir möchten deshalb daran erinnern, dass grundsätzlich jeder im Stadtgebiet gehaltene Hund bei der Stadt Doberlug-Kirchhain anzumelden ist. Gemäß der geltenden Hundesteuersatzung beträgt die jährliche Steuerlast 30,00 € für den ersten, 40,00 € für den zweiten und 60,00 € für den dritten Hund. Die Steuerpflicht beginnt ab dem vollendeten 3. Lebensmonat des Tiers. Sollten Sie einen Hund zur Pflege aufnehmen, ist dieser ebenfalls meldepflichtig, soweit er nicht bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist. Auch zugelaufene Hunde sind meldepflichtig, wenn sich diese länger als 14 Tage bei Ihnen aufhalten. Sollten bei Ihnen Tatbestände für eine Steuererleichterung oder -befreiung vorliegen, sind diese durch Sie anzuzeigen. Solche Tatbestände sind unter anderem: Ihr Hund ist ein Begleithund bei Schwerbehinderung, er ist ein Schutzhund oder das Grundstück, auf dem der Hund gehalten wird, ist mehr als 200 m Luftlinie von der nächsten Bebauung entfernt

Zur Anmeldung Ihres Hundes steht Ihnen unser Online-Portal zur Verfügung, welches Sie über diesen QR-Code erreichen:

 

 

Sindy Schmidt
Leiterin Fachbereich 2