Fachbereich 1 Bürgerservice informiert
Die Stadt Doberlug-Kirchhain hat zur öffentlichen Würdigung herausragender Verdienste um die Festigung der Bürgergemeinschaft und um die Entwicklung der Stadt Doberlug-Kirchhain eine Ehrensatzung 2010 erlassen.
Auf Vorschlag aus der Bürgerschaft der Stadt Doberlug-Kirchhain können an Bürgerinnen und Bürger, Vereine/Organisationen folgende Ehrungen verleihen werden:
| 1. | Ehrenbürger mit Urkunde und Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Doberlug-Kirchhain |
| 2. | Verdienstvoller Bürger mit Urkunde und Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Doberlug-Kirchhain |
| 3. | Ehrenmedaille mit Urkunde und Eintrag in das Ehrenbuch der Stadt Doberlug-Kirchhain |
| 4. | Ehrenurkunde des Bürgermeisters |
| 5. | Ehrenpräsent des Bürgermeisters mit Urkunde |
Jeder Bürger und jede Vereinigung von Bürgern der Stadt Doberlug-Kirchhain hat das Recht, schriftlich Vorschläge zu den o.g. Ehrungen einzureichen.
Vorschläge müssen Angaben zur Person, Adresse und eine ausführliche Begründung gemäß den jeweiligen Voraussetzungen der Satzung beinhalten.
Über die Ehrungen wird in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Die Anträge für die Ehrungen sind bis zum 30.09.2023 an den
Bürgermeister der Stadt
Doberlug-Kirchhain
Kennwort: Ehrung
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
zu richten.
Link zur Satzung: https://www.doberlug-kirchhain.de/rechtsgrundlagen/1/13632/ ehrensatzung-der-stadt-doberlug-kirchhain.html