Zu Beginn der 1990er Jahre bot sich im Altstadtbereich rund um den Marktplatz von Kirchhain das Bild einer über Jahre vernachlässigten Stadt.
Straßen, Wege, Plätze und viele Gebäude befanden sich in einem baulich schlechten Zustand. Die vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel führten am 27.06.1991 zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetz (BauGB) durchführen zu lassen. Als übergeordnetes Ziel wurden die Erhaltung, Sicherung und Wiederherstellung des historisch überlieferten Erscheinungsbildes des Kirchhainer Zentrums formuliert.
Im Ergebnis dessen erfolgte die Beschlussfassung der Stadt zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Am Markt“ am 14.12.1995.
Die betroffenen Eigentümer wurden damals über alle Inhalte, Möglichkeiten einer Förderung, Abrechnung/Ausgleichsbeiträge, Sanierungsvermerk der betroffenen Grundstücke im Grundbuch öffentlich informiert.
Zahlreiche Maßnahmen konnten mit dem Einsatz von rd. 8 Mio.€ Städtebaufördermittel von Bund, Land und Kommune durchgeführt werden.
Das Kirchhainer Sanierungsgebiet wurde nach öffentlicher Vorstellung der Ergebnisse des Sanierungsprozesses per Beschluss der Stadtverordneten-versammlung am 04.06.2025 rückwirkend zum 31.12.2024 aufgehoben.
Nach Beendigung des Sanierungsverfahrens ist die Kommune – unabhängig vom Sanierungsvermerk im Grundbuch - in der Pflicht Ausgleichbeträge für die erreichte sanierungsbedingte Bodenwertbeeinflussung von den Eigentümern zu erheben, welche noch nicht freiwillig und frühzeitig auf das vorhergehende Gutachten abgelöst haben.
Dazu werden in absehbarer Zeit entsprechende Informationsschreiben an die betroffenen Eigentümer versandt.
Zusätzlich werden Beratungstermine im Rathaus der Stadt angeboten. Diese werden zeitnah öffentlich bekanntgegeben.