Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf hat in ihrer Sitzung am 29.11.2022 folgende
beschlossen:
Nach § 3 Abs. 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin |
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 29.11.2022 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung der Einrichtungen des Friedhofswesens vom 27.11.2008 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |