Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neiße-Malxetal hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende
beschlossen:
(1) Die Gemeinde Neiße-Malxetal ist Eigentümer der auf dem Grundstück in Klein Kölzig, An der Ziegelei 1, gelegene Immobilie „Alte Ziegelei“.
Das 2. Obergeschoss in der Alten Ziegelei unterliegt der öffentlichen Nutzung. Die Mitbenutzung der Zugänge, Toiletten sowie des Aufzugs im Objekt gilt als vereinbart. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist nur im Rahmen der vorab erteilten Genehmigung und nur für die angemeldete Veranstaltung zulässig. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist nicht zulässig.
(2) Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldung. Bei kurzfristigen Ausfällen durch nicht beeinflussbare Umstände besteht kein Rechtsanspruch.
(3) Die Nutzung der Alten Ziegelei durch die Gemeinde sowie die ortsansässigen Vereine und gemeinnützigen Vereinigungen hat Vorrang vor einer überwiegend oder ausschließlich aus privatem Anlass liegenden Nutzung.
(4) Die Ausübung des Hausrechts obliegt dem ehrenamtlichen Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, auch während der Nutzungsdauer der Räume. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
(1) Die Gemeinde überlässt die Einrichtung in dem Zustand, in dem sie sich jeweils befindet. Der Benutzer ist verpflichtet, die überlassene Einrichtung jeweils auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass Schadhaftes nicht benutzt wird.
(2) Die Räumlichkeiten und Zugänge werden sauber von der Gemeinde übergeben und sind durch die Nutzer in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Die Gemeinde behält sich weiterhin vor, die Reinigung auf Kosten des Nutzers in Auftrag zu geben, wenn dieser seinen Pflichten gemäß Punkt 4 nicht oder nicht in erforderlichem Umfang nachkommt.
(3) Anmeldung sowie Übergabe und Übernahme erfolgen vor/nach der Inanspruchnahme, die Übergabe an den durch die Gemeinde bestimmten Beauftragten. Übergabe- und Übernahmezeitpunkt sind gesondert zu vereinbaren.
(4) Eigene Geräte, Dekorationen oder sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde eingebracht werden. Sie müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein und sind nach Gebrauch sofort wieder zu entfernen. Dekorationen dürfen in den Räumen nur durch Anbinden ohne weitere zusätzliche Befestigungen angebracht werden. Die Verwendung von Haken, Schrauben, Nägeln, Klebestreifen oder sonstigen zusätzlichen Befestigungen über das Anbinden hinaus ist untersagt.
(5) Bei Verlassen der Räume nach erfolgter Nutzung sind Fenster und Türen zu schließen. Alle in Betrieb genommenen Anlagen (Beleuchtung) sind abzuschalten. Angefallener Müll ist in Zuständigkeit des Nutzers und auf dessen Kosten zu entsorgen.
(6) Entstehen bei der Nutzung größere Mängel, hat der Nutzer diese dem Beauftragten der Gemeinde bei der Übergabe anzuzeigen. Der Beauftragte beseitigt diese, soweit der Nutzer den Eintritt der Schäden nicht zu vertreten hat. Werden im Gebäude Gefahrenquellen erkannt, sind diese ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(1) Der Nutzer haftet für Schäden, die von ihm oder den Teilnehmern der Veranstaltung während der Nutzungsdauer an dem Gebäude, der Ausstattung oder gegenüber Dritten verursacht worden sind.
(2) Der Nutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen frei, auch von solchen seiner Bediensteten, Mitglieder, Beauftragten, Gästen, Besucher und anderen Dritten, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Alten Ziegelei stehen.
(3) Wird die Nutzung der angemieteten Räume aus Gründen, die die Gemeinde nicht zu vertreten hat, unmöglich oder wesentlich erschwert, so ist eine Schadensersatzpflicht der Gemeinde nicht gegeben.
(4) Der Nutzer ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlich.
(1) Für die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Anmeldungen und den Abschluss über den bestehenden Gebäudeversicherungsschutz hinausgehender Versicherungen, die sich aus dem Anlass der Nutzung ergeben, ist der Nutzer verantwortlich.
(1) Die Zahl der Teilnehmer ist aufgrund der Größe und Ausstattung der Räume auf maximal 150 begrenzt.
(2) Der Nutzer hat gegenüber den weiteren Nutzern (EG und 1. OG) des Hauses Rücksicht walten zu lassen, sie in keiner Weise in ihrem Mietrecht einzuschränken oder zu stören, insbesondere durch Lärm oder anderweitige Einwirkungen.
(3) Lautsprecher- oder Musikanlagen dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass die Nachbarn außerhalb des Grundstücks nicht gestört werden. Zum Schutz vor Lärmbelästigung ist auf den Einsatz von Verstärkern zu verzichten.
(4) Die Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Grundsätzlich sind ein Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen (z.B. Zelt, Grill u.ä.) auf den Grünanlagen nicht gestattet.
(5) Das Rauchen in den Räumen der Alten Ziegelei ist nicht gestattet!
(1) Bei Versammlungen sowie Veranstaltungen der Gemeinde Neiße-Malxetal wird keine Benutzungsgebühr erhoben.
(2) Die Nutzung der Räumlichkeiten für private Zwecke ist gebührenpflichtig.
(3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Die Gebühr wird vor der Inanspruchnahme der Räumlichkeiten fällig und ist rechtzeitig auf folgendes Konto zu überweisen:
Gemeinde Neiße-Malxetal
IBAN: DE64 1230 0000 0000 6401 51
BIC: BYLADEM1001
(4) Vor der Benutzung der Räume ist dem Beauftragten der Gemeinde der Einzahlungsbeleg oder ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen. Ohne Beleg erfolgt keine Schlüsselübergabe.
(1) Für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Alten Ziegelei zahlt der Nutzer pro Veranstaltungstag (24 Stunden) eine Benutzungsgebühr in der gültigen Fassung von:
300,00 €
(2) Die Nebenkosten sind in der Benutzungsgebühr enthalten.
(3) Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten ab dem 01.01.2023 die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal in ihrer Sitzung am 07.12.2022 beschlossene Satzung zur Regelung der Benutzung des 2. OG in der Alten Ziegelei Klein Kölzig und der Erhebung von Benutzungsgebühren im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |