Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neiße-Malxetal hat in ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende
beschlossen:
(1) Unter § 1 wird der Geltungsbereich wie folgt ersetzt:
Diese Entgeltordnung gilt für die Nutzung der Objekte
| - | Kegelbahn |
| - | Gasträume der Kegelbahn |
| - | Sportplätze einschließlich Sanitärbereich |
im OT Groß Kölzig, Dorfstraße 60, 01359 Neiße-Malxetal, deren Träger die Gemeinde Neiße-Malxetal ist.
Die Objekte dienen der sportlichen Betätigung und sind vorrangig zu den bestimmungsgemäßen Zwecken zu nutzen. Darüber hinaus können die Objekte für kulturelle und kommerzielle Veranstaltungen unter Einhaltung bestimmter gesonderter Auflagen zur Verfügung gestellt werden.
(2) In den § 2 Abs. 1 werden folgende Wortlaute ersetzt
| - | „der Sportplatz“ wird ersetzt durch „der Objekte“ und |
| - | „des Sportplatzes“ wird ersetzt durch „der Objekte“ |
(3) In § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird der Wortlaut „des Sportplatzes“ ersetzt durch den Wortlaut „der Objekte“.
(4) In § 3 Abs. 1 wird Ziffer 2 ersatzlos gestrichen.
(5) In § 3 Abs. 1 werden die Ziffern 3 bis 5 zu den neuen Ziffern 2 bis 4.
(6) In § 3 Abs. 1 wird folgende neue Ziffer 5 eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
(7) In § 4 wird der Wortlaut „des Sportplatzes“ ersetzt durch den Wortlaut „der Objekte“.
Diese Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf in ihrer Sitzung am 07.12.2022 beschlossene 1. Änderung zur Entgeltordnung der Gemeinde Neiße-Malxetal für die Nutzung des Sportplatzes Groß Kölzig vom 24.09.2008 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 05.01.2023