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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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SSV - Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern hat in ihrer Sitzung am 01.12.2022 folgende

2. Änderungssatzung

zur Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes

in einer Kindertagesstätte vom 16.06.2011

beschlossen:

§ 1

Änderungen

Die Höhe des Verpflegungssatzes (Ziffer 3 „Verpflegungssatz“ der in § 1 Abs. 3 genannten Tabellen zur Ermittlung des Elternbeitrages und des Verpflegungssatzes – Anlage der Satzung) wird wie folgt geändert:

Kinder von 0 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht (KK/KG)

2,70 € pro Portion

Kinder im Grundschulalter (H) an schulfreien Tagen und in der Ferienzeit

2,70 € pro Portion

Hauskinder/Gastkinder

2,70 € pro Portion

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft.

Döbern, den 05.01.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die von der Stadtverordnetenversammlung Döbern in ihrer Sitzung am 01.12.2022 beschlossene 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Döbern zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte vom 16.06.2011im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.

Döbern, den 05.01.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin