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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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AA - Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Döbern-Land

Der Amtsausschuss des Amtes Döbern- Land hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 folgende

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr

des Amtes Döbern- Land vom 05.12.2005

beschlossen:

§ 1

Änderungen

(1) Nach § 3 wird folgender neuer § 4 „Umsatzsteuer“ eingefügt:

„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“

(2) Die bisherigen Paragraphen 4 bis 10 werden zu den neuen Paragraphen 5 bis 11.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Döbern, den 05.01.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Hiermit wird die vom Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land in seiner Sitzung am 05.12.2022 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Döbern- Land vom 05.12.2005 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.

Döbern, den 05.01.2023

gez. Anja Redlow
- Siegel -
Amtsdirektorin