Der Amtsausschuss des Amtes Döbern- Land hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 folgende
beschlossen:
(1) Nach § 3 wird folgender neuer § 4 „Umsatzsteuer“ eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
(2) Die bisherigen Paragraphen 4 bis 10 werden zu den neuen Paragraphen 5 bis 11.
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |