Der Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land hat in seiner Sitzung am 05.12.2022 folgende
beschlossen:
(1) Nach Absatz 4 des § 2 wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Gebühren die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
Döbern, den 05.01.2023