Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesengrund/Łukojce hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 folgende
beschlossen:
Nach § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
Döbern, den 05.01.2023