Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben hat in ihrer Sitzung am 23.11.2022 folgende
beschlossen:
(1) In § 3 wird folgender Wortlaut ergänzt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben in ihrer Sitzung am 23.11.2022 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung zur Benutzung und der Erhebung von Benutzungsgebühren für Gemeinderäume und Außenanlagen des Gemeindezentrums im OT Jämlitz der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben vom 02.12.2009 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 05.01.2023