Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben hat in ihrer Sitzung am 23.11.2022 folgende
beschlossen:
(1) Nach § 3 Abs. 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt:
„Soweit Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, tritt zu den in der Satzung festgesetzten Entgelten die Umsatzsteuer in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu.“
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |
Hiermit wird die von der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben in ihrer Sitzung am 23.11.2022 beschlossene 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung (Friedhofsgebührensatzung) vom 15.04.2015 im Amtsblatt für das Amt Döbern-Land, Nr. 01/2023 vom 13.01.2023, öffentlich bekannt gemacht.
Döbern, den 05.01.2023
gez. Anja Redlow | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |