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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Aufgrund des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.09.2023 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

2023

2024

ordentlichen Erträge auf

889.400 EUR

910.100 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf

1.013.400 EUR

967.900 EUR

außerordentlichen Erträge auf

4.600 EUR

0 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf

8.500 EUR

0 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf

879.600 EUR

1.215.600 EUR

Auszahlungen auf

1.001.800 EUR

1.243.200 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

820.100 EUR

840.900 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

927.300 EUR

882.200 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

59.500 EUR

374.700 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

74.500 EUR

361.000 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

0 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven

0 EUR

0 EUR

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2023

2024

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

360 v. H.

360 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

380 v. H.

380 v.H.

2.

Gewerbesteuer

350 v. H.

350 v.H.

§ 5

1.

Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000 EUR (2023) und 20.000 EUR (2024) festgesetzt.

2.

Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf 50.000 EUR (2023) und 50.000 EUR (2024) festgesetzt.

3.

Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR (2023) und 5.000 EUR (2024) festgesetzt.

(Beträge von 0,00 EUR bis 50,00 € brauchen nicht genehmigt werden)

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a)

der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages von bisher 124.000 EUR auf 200.000 EUR (2023) und von bisher 57.800 EUR auf 129.900 EUR (2024)

b)

bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000 EUR

festgesetzt.

§ 6

Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2050 wieder hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen.

Döbern, den 21.12.2023

gez. Uwe Eppinger
stellvertretender Amtsdirektor