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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekannmachungen

Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal hat in Ihrer Sitzung am 29.11.2023 die

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neiße-Malxetal (Straßenreinigungssatzung - StrRS)

beschlossen.

§ 1

Änderungen

Die am 25.04.2019 beschlossene Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neiße-Malxetal (veröffentlicht im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land vom 14.06.2019) wird wie folgt geändert:

Die Satzungsanlage (Straßenreinigungsverzeichnis) wird für folgenden Ortsteile ergänzt:

Jocksdorf

RK 2

Jocksdorf Nr. - Stichweg (Zufahrt zu Haus-Nr. 23)

Klein Kölzig

RK 1

Ziegeleistraße - Stichweg zu Nr. 10 und 13

RK 1 =

Reinigung und Winterdienst auf dem Gehweg erfolgt durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Reinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn erfolgt durch die Gemeinde.

RK 2 =

Es erfolgt keine Reinigung und kein Winterdienst durch die Eigentümer oder der Gemeinde.

§ 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neiße-Malxetal (Straßenreinigungssatzung - StrRS) tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Döbern, den 07.12.2023
- Siegel -
gez. M. Lenke
stellv. Amtsdirektor