Die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal hat in Ihrer Sitzung am 29.11.2023 die
beschlossen.
Die am 25.04.2019 beschlossene Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neiße-Malxetal (veröffentlicht im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land vom 14.06.2019) wird wie folgt geändert:
Die Satzungsanlage (Straßenreinigungsverzeichnis) wird für folgenden Ortsteile ergänzt:
Jocksdorf
| RK 2 | Jocksdorf Nr. - Stichweg (Zufahrt zu Haus-Nr. 23) |
| Klein Kölzig | |
| RK 1 | Ziegeleistraße - Stichweg zu Nr. 10 und 13 |
| RK 1 = | Reinigung und Winterdienst auf dem Gehweg erfolgt durch die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Reinigung und Winterdienst auf der Fahrbahn erfolgt durch die Gemeinde. |
| RK 2 = | Es erfolgt keine Reinigung und kein Winterdienst durch die Eigentümer oder der Gemeinde. |
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Neiße-Malxetal (Straßenreinigungssatzung - StrRS) tritt am 01.01.2024 in Kraft.