Der Ortsbeirat Groß Kölzig wird gemäß § 54 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) mit Wirkung vom 28.11.2023 aufgelöst.
Begründung:
Herr Jörg Schmidt hat sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied mit Schreiben vom 27.11.2023 niedergelegt. Eine Nachbesetzung nach § 60 BbgKWahlG ist nicht möglich, da auf dem Wahlvorschlag von Herrn Schmidt keine Ersatzperson benannt ist. Durch die Mandatsniederlegung sind nunmehr 2 Sitze der nach § 6 Absatz 2 BbgKWahlG vorgesehene Anzahl von 3 Sitzen unbesetzt. Somit ist der Ortsbeirat gemäß § 54 Abs. 1 BbgKWahlG aufzulösen. Eine vorzeitige Neuwahl nach § 54 Abs. 2 BbgKWahlG findet nicht statt, da zwischen der Mandatsniederlegung und der nächsten regulären Neuwahl des Ortsbeirates (im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024) weniger als 7 Monate liegen. Gemäß § 46 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg tritt, für die verbleibende Wahlperiode, die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal an die Stelle des Ortsbeirates Groß Kölzig. Die Gemeindevertretung trifft ihre Entscheidungen in den Belangen des Ortsteils Groß Kölzig mit der einfachen Mehrheit der Stimmen.