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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die Auflösung des Ortsbeirates des Ortsteils Groß Kölzig ab dem 28.11.2023

Der Ortsbeirat Groß Kölzig wird gemäß § 54 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) mit Wirkung vom 28.11.2023 aufgelöst.

Begründung:

Herr Jörg Schmidt hat sein Mandat als Ortsbeiratsmitglied mit Schreiben vom 27.11.2023 niedergelegt. Eine Nachbesetzung nach § 60 BbgKWahlG ist nicht möglich, da auf dem Wahlvorschlag von Herrn Schmidt keine Ersatzperson benannt ist. Durch die Mandatsniederlegung sind nunmehr 2 Sitze der nach § 6 Absatz 2 BbgKWahlG vorgesehene Anzahl von 3 Sitzen unbesetzt. Somit ist der Ortsbeirat gemäß § 54 Abs. 1 BbgKWahlG aufzulösen. Eine vorzeitige Neuwahl nach § 54 Abs. 2 BbgKWahlG findet nicht statt, da zwischen der Mandatsniederlegung und der nächsten regulären Neuwahl des Ortsbeirates (im Rahmen der Kommunalwahlen am 09.06.2024) weniger als 7 Monate liegen. Gemäß § 46 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung des Landes Brandenburg tritt, für die verbleibende Wahlperiode, die Gemeindevertretung Neiße-Malxetal an die Stelle des Ortsbeirates Groß Kölzig. Die Gemeindevertretung trifft ihre Entscheidungen in den Belangen des Ortsteils Groß Kölzig mit der einfachen Mehrheit der Stimmen.

gez. Chahin
Wahlleiter für die Gemeinden
des Amtes Döbern-Land