Die Gemeindevertretung Tschernitz hat in ihrer Sitzung am 02.05.2024 folgende
beschlossen:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Vergaben…“
(1)
ersetzt durch:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung und das Ausgestaltungsverfahren von Vergaben …“
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Tschernitz tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Döbern, den 15.05.2024
gez. M. Mahnke | - Siegel - |
Amtsdirektorin | |
Amt Döbern-Land | |