Beteiligung an der Ausarbeitung des Planentwurfs gemäß§ 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. 1 S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 1 Nr. 88) geändert worden ist, i. V. m. § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf zwei Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.
Am 26. Januar 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien gefasst. Mit Beschluss 934 der Verbandsversammlung vom 27. März 2024 wurde der Vorentwurf in Form eines Eckpunktepapiers für die Beteiligung nach§ 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG freigegeben.
Das Beteiligungsverfahren für die Ausarbeitung des Planentwurfs erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Vorentwurfes (Eckpunktepapiers), in dem neben einer Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilfortschreibung die Planungsmethodik und das vorgesehene Planungskonzept erläutert sind. Begleitend zur Erarbeitung des Vorentwurfes wurde im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes eine Rechtliche Stellungnahme zur Planungsmethodik für die Ausweisung von Windenergiegebieten (neues Planungskonzept)" erstellt.
Bei der Aufstellung des Teilregionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Dazu ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu ermitteln und festzulegen (Scopingverfahren zur Umweltprüfung). Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Planes berührt werden kann, erhalten daher zusätzlich zum Vorentwurf eine Scopingunterlage und werden mit separatem Anschreiben aufgefordert, sich an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu beteiligen.
Die Planunterlagen werden mit diesem Schreiben elektronisch übermittelt. Darüber hinaus werden diese Unterlagen sowie auch die rechtliche Stellungnahme zur Planungsmethodik im Beteiligungsportal des Regionalen Planungsverbandes (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oberlausitz-niederschlesien/startseite) und auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbandes (https://www. rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/regionalplanung/teilfortschreibung-wind-ab-2023.html) veröffentlicht.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß§ 9 Absatz 1 Satz 2 ROG i. V. m. § 6 Absatz 1 SächsLPIG werden Sie hiermit aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere Ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind.
Die Beteiligung erfolgt über einen Zeitraum von acht Wochen vom 10. Mai 2024 bis 5. Juli 2024.
Wir bitten Sie daher, Ihre Stellungnahme bis zum
5. Juli 2024
abzugeben.
Stellungnahmen können über folgende Wege abgegeben werden:
im Beteiligungsportal des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien unter „https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oberlausitz-niederschlesien/startseite" oder
als E-Mail an: lnfo@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de oder
an die Postadresse: Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Löbauer Straße 63, 02625 Bautzen
Für eine Nutzung des Beteiligungsportales werden unter „https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/informationen/haeufige-fragen" entsprechende Hilfestellungen gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien keinen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet hat.
Soweit wir von Ihnen bis zum o. g. Termin keine Stellungnahme erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits keine Hinweise und Anregungen für die Erarbeitung des Planentwurfs bestehen bzw. Ihre Belange durch den Plan nicht berührt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die eingehenden Stellungnahmen sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Auf dieser Grundlage wird anschließend ein vollständiger Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erarbeitet, zu welchem Ihnen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß $ 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPIG erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Für inhaltliche Fragen zum Vorentwurf bzw. allgemein zum Planverfahren können Sie sich gern an Frau Heynen (klara.heynen@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de, Tel. 03591/67966-140) oder Herrn Weichler (joerg.weichler@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de, Tel.: 03591/67966-120, nicht im Zeitraum vom 24.5.-31.5.) wenden.
Bei organisatorischen Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle (Tel.: 03591/67966-130 bzw. info@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de) zur Verfügung.
Für Ihre konstruktive Mitarbeit bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen