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Amtsblatt für das Amt Döbern-Land
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Im Ortsbeirat Groß Kölzig der Gemeinde Neiße-Malxetal hat Herr Eberhard Müller seinen Sitz als Mitglied im Ortsbeirat Groß Kölzig gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht verloren. Der Wahlleiter des Amtes Döbern-Land hat am 16.05.2023 den Verlust der Rechtsstellung des Mitglieds des Ortsbeirates Groß Kölzig, Herr Eberhard Müller, aufgrund seiner schriftlichen Verzichtserklärung vom 15.05.2023 festgestellt. Der Sitz geht gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlagsträgers über. Da es sich hier um einen Einzelwahlvorschlag handelt, sind Ersatzpersonen für diesen Wahlvorschlagsträger nicht gegeben. Gemäß § 60 Abs. 3 bleibt somit der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Ortsbeirates Groß Kölzig vermindert sich entsprechend auf 2.

Döbern, den 16.05.2023
gez. M. Lenke
Wahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

In der Gemeinde Neiße-Malxetal hat Herr Eberhard Müller sein Amt als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Neiße-Malxetal gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG durch Verzicht verloren. Der Wahlleiter des Amtes Döbern-Land hat am 16.05.2023 den Verlust der Rechtsstellung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neiße-Malxetal, Herr Eberhard Müller, aufgrund seiner schriftlichen Verzichtserklärung vom 15.05.2023 festgestellt. Scheidet der ehrenamtliche Bürgermeister vor Ablauf der Amtszeit aus dem Amt, so wählt gemäß § 73 Abs. 2 BbgKWahlG die Gemeindevertretung den neuen ehrenamtlichen Bürgermeister für den Rest der laufenden Wahlperiode. Die Amtszeit des Neugewählten beginnt mit der Annahme der Wahl. Das Verfahren zur Neuwahl wird durch die Gemeindevertretung bestimmt. Bis zur Neuwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters nimmt der derzeit stellvertretende Bürgermeister der Gemeinde Neiße-Malxetal Herr René Prüfer die Funktion des ehrenamtlichen Bürgermeisters wahr.

Döbern, den 16.05.2023
gez. M. Lenke
Wahlleiter